Auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung war unter anderem über einen Antrag der FDP zum Thema Balkonkraftwerke zu entscheiden. Danach soll die Stadt Schwentinental ein Förderprogramm in Höhe von 25.000 € auflegen, um Mieter mit einem Zuschuss von max. 250 € bei der Anschaffung sogenannter Balkonkraftwerke (Photovoltaik) mit max. 600 Watt und bei Selbstinstallation zu gewähren. Die Ausgestaltung dieses Programm soll der Verwaltung überlassen bleiben. Mit einer ganz knappen Mehrheit von 14 zu 13 Stimmen wurde der Antrag angenommen.
Wir haben uns – wie u.a. auch die Grünen-Fraktion – gegen diesen Antrag ausgesprochen.
Nicht etwa, weil wir Solarenergie ablehnen, ganz im Gegenteil. Aber wir halten die Installation solcher Kleinanlagen für wenig effektiv und rechtlich problematisch. Nicht ohne Grund haben die großen wohnungswirtschaftlichen Verbände deutliche Bedenken geäußert.
Denn der FDP-Antrag setzt voraus, dass diese Anlagen von Mieterinnen und Mietern selbst installiert werden sollen. Dazu bedarf es allerdings zunächst einmal der Zustimmung des Vermieters, will der Mieter sie außen an einer Wand oder einer Balkonbrüstung anbringen.
Gleiches gilt bei Wohnungseigentümergemeinschaften, weil sich dadurch der äußere Eindruck des Gebäudes verändert. Würde man sie hingegen auf den Balkon stellen, so dass die Anlage unsichtbar ist, gilt das zwar nicht. Durch die größere Beschattung aber würde die Effektivität erheblich beeinträchtigt und der gewünschte Erfolg in Frage gestellt werden. Es wäre also bei jedem Einzelantrag verwaltungsseitig zu prüfen, ob eine Genehmigung des Vermieters oder die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorliegt, die Befestigung den technischen Regeln entspricht, um Schäden Dritter durch Herabfallen zu vermeiden und ob ein für den Betrieb notwendiger Smart Meter im Stromnetz der Wohnung eingebaut ist. Gegebenenfalls muss der Mieter eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen.
Zudem arbeiten die Anlagen naturgemäß nur tagsüber, wenn viele gar nicht zuhause sind. Der gewonnene Strom kann aber nur dann genutzt werden. Sonst müsste zusätzlich ein Stromspeicher eingebaut werden. Die SPD-Fraktion hat sich in der Sitzung dafür ausgesprochen, statt eines solch umständlichen Verfahrens die dafür vorgesehen Haushaltsmittel lieber für eine weitere größere und damit viel effektivere Anlage z.B. auf einem öffentlichen Gebäude einzusetzen. Ohne den nun mit diesem Antrag ausgelösten bürokratischen Aufwand würde eine solche Anlage klimafreundliche Energie erzeugen und so die Betriebskosten zum Beispiel einer Sporthalle deutlich senken.